Ihre Daten werden nur zur Spendenabwicklung und für die Bescheinigung genutzt. Sie werden nur so lange gespeichert, wie gesetzlich nötig, siehe Datenschutzbestimmungen.

Spenden können steuerlich geltend gemacht werden. Bis zu einem Betrag von 300 Euro genügt dafür ein vereinfachter Nachweis wie ein Kontoauszug, Überweisungsbestätigung oder Einzahlungsbeleg.

Sollten Sie dennoch eine Spendenbescheinigung unter der Nachweisgrenze wünschen, schreiben Sie uns gern eine kurze Nachricht.

Bei einer Spendensumme über 300 € im Jahr erhalten Sie von uns automatisch eine Spendenbescheinigung. Bitte geben Sie dafür auf dem Überweisungsträger Ihre komplette Anschrift an. Falls Sie die Bescheinigung schon früher benötigen, informieren Sie uns gerne.

Bei Fragen und Wünschen erreichen Sie uns unter: info@udojuergensstiftung.de